Mitgliedsbeiträge - ab 2025
Kategorie Jahresbeitrag
A-Mitglied: ab 26. Lebensjahr 59,--€
B-Mitglied: Ehe(Lebens)partner eines A-Mitglieds der Sektion (gleiche Bankverbindung) 33,--€
B-Mitglied: Senior ermäßigt ab 70.Lebensjahr (auf Antrag) 33,--€
B-Mitglied: Aktive Bergwachtmitglieder (auf Antrag und nur gegen Nachweis) 33,--€
C-Mitglied: Mitglieder, die bereits einer anderen DAV-Sektion
als A-, B- oder Junior-Mitglied angehören 20,--€
D-Junior: Junioren vom 18. - 25. Lebensjahr 33,--€
K/J-Kind/Jugend: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre als Einzelmitglieder 15,--€
K-Kind: Kinder im Familienverbund
(vorerst nur Versicherungsbeitrag zum ASS).
Voraussetzung: Beide Elternteile sind
AV-Mitglied der Sektion Bad Aibling 0,--€
Familienbeitrag: Beide Eltern sind Mitglied der Sektion und Kinder bis zur Vollendung 92,--€
des 18. Lebensjahres
Familienbeitrag / Alleinerziehend:- Beitrag Kategorie A. 59,--€
(Auf Antrag Beitrag Kategorie B für Schwerbehinderte über 50%, aktive Bergwachtmitglieder)
Zzgl. Versicherungsbeitrag pro Kind von 2,59€, Nur für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Voraussetzung: Gemeinsame Anschrift und Abbuchung der Beiträge von einem Konto.
Hinweise zu den Beiträgen:
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Die Aufnahmegebühr beträgt 10 €.
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Bei einer Mitgliedschaft ab dem 01.09. halbiert sich der Jahresbeitrag.
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Kosten durch Rückbuchungen gehen zu Lasten des Mitglieds.
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Eine Kündigung ist bis spätestens drei Monate vor Ablauf des Jahres (also spätestens zum 30. September) zum Folgejahr möglich. Der Versicherungsschutz endet mit dem Datum der Kündigung, also immer am 31. Dezember des Kündigungsjahres.
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Bergwachtmitglieder können sich auf Antrag unter Nachweis der Mitgliedschaft (bitte dem Antrag beifügen) als B-Mitglieder anmelden. Sollten Sie vorher einer anderen Sektion angehört haben, dann bitte dies auf dem Antrag angeben.
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Bitte nehmen Sie am Lastschriftverfahren teil. Sie erleichtern uns damit unsere ehrenamtliche Tätigkeit.
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Partner- oder Familienmitgliedschaft: Wenn der Partner eines A-Mitgliedes der Sektion beitritt, dann kann er (sie) Anspruch auf eine B-Mitgliedschaft erheben. In der Mitgliedschaft sind beliebig viele eigene Kinder bis 18 Jahre inbegriffen, wenn
a) das Mitglied der selben Sektion wie das dazugehörige Vollmitglied angehört
b) eine identische Anschrift besteht
c) der Mitgliedsbeitrag wird in einem Zahlungsvorgang beglichen (gleiche Bankverbindung).

