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Teilnahmebedingungen und Kosten bei Gemeinschaftstouren

 

Teilnahmeberechtigung

  • Voraussetzung zur Teilnahme an den Touren ist eine gültige Mitgliedschaft in der Ortsgruppe Bergsteigergilde Kolbermoor oder in der Sektion Bad Aibling des Deutschen Alpenvereins. Mitglieder anderer Sektionen oder Nichtmitglieder können teilnehmen, wenn noch Plätze frei sind.

Leistungsfähigkeit

  • Alle Teilnehmer müssen den Anforderungen der jeweiligen Tour so weit gerecht werden, dass sie ohne Risiko für sich selbst und die Gruppe teilnehmen können. Entscheidend  ist die Ausschreibung in der Tourenbeschreibung.  Die angegebenen Gehzeiten entsprechen  dem Charakter der Tour und können sich bei widrigen Verhältnissen deutlich verlängern.

Ausrüstung

  • Voraussetzung für die Tourenteilnahme ist eine geeignete Ausrüstung. Im Zweifelsfall bitte mit dem Tourenbegleiter die Ausrüstung absprechen. In jedem Fall sind im Winter ein Verschütteten- Suchgerät, eine Lawinenschaufel und auch eine Sonde bei einer Gemeinschaftstour mitzunehmen.

Kosten / Tagestouren: 

  • Führungen bei Tagestouren sind für Mitglieder der Ortsgruppe und der Sektion Bad Aibling kostenlos. 

  • Die Fahrtkosten, Maut- und Liftgebühren des Tourenbegleiters übernehmen die Teilnehmer. 

Kosten / Mehrtagestouren:   

 Bei Mehrtagestouren fällt eine Teilnahmegebühr an. 

  • Auf die Höhe der Gebühr wird im Tourenprogramm hingewiesen. 

  • Sollte der Tourenbegleiter gegenüber den Beherbergungsbetrieben in Vorleistung treten müssen (Anzahlung bei Reservierung), müssen die Teilnehmer auch diesen Betrag vor der Veranstaltung an den Tourenbegleiter überweisen. 

  • Die Anzahlung wird beim Bezahlen des Übernachtungspreises verrechnet. 

  • Nichtteilnahme: Wenn ein Teilnehmer an einer Tour nicht teilnehmen kann und kein Ersatz (z.B. Warteliste) vorhanden ist, werden die Teilnehmergebühr und die vom Beherbergungsbetrieb festgelegten Stornokosten einbehalten. Andernfalls werden die Teilnehmergebühr und die Anzahlung an den Teilnehmer zurückerstattet. 

  • Absage durch den Tourenbegleiter: Falls eine Mehrtagestour mit Übernachtung aufgrund widriger Bedingungen nicht durchgeführt werden kann (z.B. schlechtes Wetter, Lawinengefahr), müssen die Teilnehmer anteilig die Stornokosten der Beherbergungsbetriebe selbst tragen. Die Teilnehmergebühr wird in diesem Fall in vollem Umfang zurückerstattet. 

  • Sollte die Tour aufgrund von Krankheit des Tourenbegleiters abgesagt werden, so übernimmt die Ortsgruppe die Stornokosten beim Beherbergungsbetrieb und erstattet die Teilnahmegebühr in vollem Umfang zurück. 

Haftungsbegrenzungserklärung

  • Alle im Tourenprogramm aufgeführten Bergtouren sind Gemeinschaftstouren. Jeder Teilnehmer geht also auf eigene Verantwortung mit. Der Tourenbegleiter hat die Berechtigung, die angemeldeten Teilnehmer auf ihre Tauglichkeit zu überprüfen und nicht geeignete Personen zurückzuweisen. Bei Entscheidungen, die die Sicherheit der Gruppe betreffen, hat der Tourenbegleiter volle Autorität der Gruppe gegenüber. 

Bild-, Ton- und Filmaufnahmen

  • Die Ortsgruppe darf Fotos und Videos auf Social-Media-Accounts (z.B. Facebook, Instagram) auf ihrer Website sowie in ihrer Vereinszeitschrift veröffentlichen. Diese Einwilligung kann der Teilnehmer jederzeit und ohne Nachteile widerrufen (am besten per Email an den Tourenleiter)

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